DB/DZ und KommSt bei "Sterbebezügen"

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  • Dieses Thema hat 1 Antwort und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 14 Jahren von Roland.
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  • #64710
    RomanJo
    Teilnehmer

    Liebe Forenteilnehmer,

    Mitarbeiterin ist am 05.02. verstorben. Lt. KV (Arbeiter Elektro- Elektronikindustrie) ist der Verdienst bis zum Letzten des Sterbemonats weiterzuzahlen. Außerdem noch offener Urlaub von 5 Tagen.
    SV-rechtlich und Lohnsteuerrechtlich ist mir mit dem Abrechnungsbeispiel aus PVP 2006/46 alles klar.
    Wie sind jedoch in diesem Fall Urlaubsersatzleistung und besonders die „Sterbebezüge“ lt. KV bis zum Ende des Sterbemonats (jeweils laufender Teil und Sonderzahlungsanteil) bei der Pflicht für DB/DZ bzw. Kommunalsteuer zu behandeln?

    Gruß,
    RomanJo

    #71468
    Roland
    Teilnehmer

    Hallo Roman!

    Meines Erachtens sind beide Bezüge in den genannten Abgaben pflichtig zu behandeln.
    Ersatzleistung sowieso und das „Sterbemonat“ ist in der LSt voll als laufender Bezug zu erfassen und kann somit auch nicht befreit sein in DB, DZ und Komm.St.

    LG

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