BV-Beitrag Krankenstand

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    Beiträge
  • #64805
    brigitte
    Teilnehmer

    Hallo,

    hätte folgende Fragen: Ein DN erhält für 4 Tage nur mehr 50 % Krankenentgelt von der Firma. Dies ist auch die Bemessung für den BV-Beitrag. Für das Krankengeld (von der GKK) ist die fiktive Bemessungsgrundlage 50% vom letzten Bezug. Ich bin mir jetzt nicht ganz sicher, ob ich hier nur BV-Beitrag für 1 Tag rechnen muss, da Krankengeld erst ab den 4. Tag zusteht oder gilt dies nur, wenn die Firma nichts mehr zahlen muss (Anspruch zur Gänze ausgeschöpft)? Bitte um HIlfe. DANKE

    LG
    Brigitte

    #71759
    Roland
    Teilnehmer

    Hallo Brigitte!

    Meine feste Meinung:
    Für die ersten 3 Tage des Krankenstandes brauchst du keine fiktive Beitragsgrundlage berechnen, auch wenn es hier durchaus Unklarheiten gibt.

    Entscheidend für meine Meinung ist § 7 Abs. 3 BMSV (gleich der 1. Teilsatz!), der wie folgt lautet:
    (3) Für die Dauer eines Anspruchs auf Krankengeld nach dem ASVG hat der Arbeitnehmer bei weiterhin aufrechtem Arbeitsverhältnis Anspruch auf eine Beitragsleistung durch den Arbeitgeber in Höhe von 1,53 vH einer fiktiven Bemessungsgrundlage. Diese richtet sich nach der Hälfte des für den Kalendermonat vor Eintritt des Versicherungsfalles gebührenden Entgelts. Sonderzahlungen sind bei der Festlegung der fiktiven Bemessungsgrundlage außer Acht zu lassen.

    LG

    #71763
    brigitte
    Teilnehmer

    Danke für deine Info.

    LG
    Brigitte

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