Bonusmeilen aus der Sicht der Sozialversicherung

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  • #65117
    Stieger
    Mitglied

    Liebe Kolleginnen/liebe Kollegen!

    Ich habe in einer PV-Zeitschrift gelesen, dass die Bonusmeilen aus der Sicht der Sozialversicherung als steuerpflichtiger Vorteil aus dem Dienstverhältnis gilt.
    (Lohnsteuer, DB und DZ entfallen!)

    Die Bewertung hat sich an den Mittelpreisen des Verbrauchsortes zu orientieren.
    DerVorteil aus Bonusmeilen ist als laufender Bezug zu behandeln.
    Eine einmalige Abrechnung pro Jahr ist nicht möglich, da der Sachbezug jenen Beitragszeiträumen zuzuordnen ist denen die Bonusmeilen eigelöst werden.

    Kein Sachbezug liegt vor, wenn der Dienstnehmer schriftlic herklärt, am Vielfliegerprogramm nicht teilzunehmen oder der Dienstgeber die Verwendung von Bonusmeilen für private Zwecke von vornherein nicht zulässt.

    Hat dies jemand von Euch bereits in die Praxis umgesetzt und wie wird es gemacht ???

    #72829
    Petra110
    Teilnehmer

    Hallo!

    Eine späte Antwort aber doch: Wir haben die Mitarbeiter seit 1.1.2010 unterschreiben lassen, dass Sie die Bonusmeilen und andere Kundenbindungsprogamme nicht mehr für private Zwecke verwenden dürfen. (ab diesem Zeitpunkt im Dienstvertrag und bei den bereits beschäftigten Mitarbeitern eine Zusatzvereinbarung) Die Bonusmeilen werden jetzt von den Mitarbeitern für Übergepäck und Upgrades eingelöst.

    Liebe Grüße
    Petra

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