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- Dieses Thema hat 5 Antworten sowie 2 Teilnehmer und wurde zuletzt vor 17 Jahren von
Roland aktualisiert.
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15. April 2009 um 13:33 Uhr #64246
Martina1983
TeilnehmerHallo ihr Lieben!
Wir rechnen unsere Mitarbeiter nach Stunden und mit dem jeweiligen Stundenlohn ab. Immer schon wird für Ausfallzeiten der Durchschnitt der letzten 13 Wochen hergenommen.
Nun stellt sich für mich die Frage, wie ich einen neuen Mitarbeiter, der noch keine 13 Wochen im Betrieb ist, einen Krankenstand, Feiertag oder Urlaubstag bezahlen muss. Nehme ich nun in den ersten 13 Wochen nur den normalen Stundensatz her oder muss ich doch einen Durchschnitt berechnen?
Wir würde man bei einem 12-Monats-Schnitt damit umgehen?Bin euch für eure Hilfe bereits im Vorhinein sehr dankbar. 🙂
Liebe Grüße und noch einen schönen, sonnigen Tag
Martina 198319. April 2009 um 23:04 Uhr #70426Roland
TeilnehmerHallo Martina!
Die Antwort ist in diesem Fall (ausnahmsweise) mal einfach:
Du nimmst den Schnitt aus den bisherigen Wochen der Tätigkeit.
Ist z.B. ein AN seit 3 Wochen im Betrieb, leistet dabei 15 Überstunden und ist in dieser Woche ein Feiertag, rechnest du (grob gerechnet) einfach 1 Überstunde (mit dem normalen Stundensatz für eine Überstunde) für den FT ab.Alles klar?
LG
2. Juli 2009 um 14:27 Uhr #70719Martina1983
TeilnehmerHallo Roland!
Danke für deine Antwort.
Ich glaube, ich habe es leider noch immer nicht kapiert.
Unsere Arbeiter erhalten für U, KSt, Ft nach dem Ausfallsprinzip nicht mehr Stunden sondern einen höheren Stundensatz.
Muss ich dann in den ersten 3 Monaten den höheren Stundensatz nehmen, obwohl der MA noch keine 3 Monate im Betrieb ist? Also einen Durchschnitt von der bisher zurückgelegten Dienstzeit rechnen oder „nur“ den normalen Stundensatz hernehmen?Ich hoffe, ich habe mich halbwegs verständlich ausgedrückt. 🙂
Tut mir leid, dass ich so dumm frage, aber mir kann niemand eine genaue Auskunft diesbezüglich geben und dieses Forum ist meine letzte Rettung.Herzlichen Dank bereits im Voraus.
Liebe Grüße
Martina7. Juli 2009 um 6:01 Uhr #70734Roland
TeilnehmerHallo Martina!
Schaut ein bisschen seltsam aus, aber mE ist dann ein Schnitt von der bisher zurückgelegten Dienstzeit zu rechnen.
Ein konkretes Beispiel zu bearbeiten wäre ideal.LG
7. Juli 2009 um 7:21 Uhr #70736Martina1983
TeilnehmerGuten Morgen Roland!
Vielen herzlichen Dank für deine Antwort.
Hab im großen Ortner nachgesehen und da steht dezitiert drinnen, dass der Mitarbeiter Anspruch auf den Durchschnitt der bisher zurückgelegten Dienstzeit hat.Trotzdem danke noch mal.
Liebe Grüße
Martina19837. Juli 2009 um 22:08 Uhr #70740Roland
TeilnehmerHallo Martina!
Sehr gern geschehen, somit ist ja alles klar.
LG
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