Betriebsvereinbarung

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  • #63530
    sabine541
    Teilnehmer

    Liebe Personalverrechner/innen!
    Ich habe betreffend einer Betriebsvereinbarung ein paar Fragen.
    Vor ein paar Jahren hat der Ang.-Betriebsrat eine Betriebsvereinbarung abgeschlossen, der Arb.-Betriebsrat hat dies bis dato noch nicht gemacht.
    Nun meine Fragen:
    Sollte bei der nächsten Betriebsratswahl nun ein gemeinsamer Betriebsrat gewählt werden, geht dann die Betriebsvereinbarung (BV) des Ang.-Betriebsrates automatisch auch auf die Arbeiter über? Wenn ja, in welchem Ausmaß? Sprich, gilt die Vereinbarung 1:1 oder kann man einzelne Punkte neu verhandeln bzw. ist die ganze BV evt. ungültig?
    Wie ist die Zeit dazwischen zu handhaben? BV für Ang. wie bisher und für die Arb. keine?
    Wie sieht es aus, wenn kein Betriebsrat mehr zustande kommt?
    Gilt dann die damals abgeschlossene BV im damaligen Ausmaß oder gibt es dann keine BV mehr?

    Es wäre toll, wenn mir jemand von Euch auf meine Fragen eine Anwort geben und somit weiterhelfen könnte.

    Vielen Dank.
    Sabine

    #71598
    Gerhartl
    Teilnehmer

    Meines Erachtens ändert sich der Geltungsbereich der BV nicht. Wenn die bisherige BV auf Angestellte beschränkt war, so bleibt diese Beschränkung daher mE aufrecht, solange es zu keiner Änderung/keinem Neuabschluss kommt.

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