Begünstigter Behinderter – Verzicht auf Begünstigteneingesch

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  • #65614
    ReMatBrw
    Teilnehmer

    Liebes Forum!!

    Ein Mitarbeiter (Arbeiter) hat einen Bescheid vom Bundessozialamt vorgelegt, dass er seine Begünstigteneigenschaft zurückgelegt hat.
    Der Mitarbeiter gehört nun ab 06.02.2013 nicht mehr dem Kreis der Begünstigten Behinderten an.

    Da ja die DB und Kommunalsteuerbefreiung auch aufzuheben ist nun meine Frage:
    Ist der Februar nun noch DB und KommSt. frei oder pflichtig …. bzw muss eine Aliquotierung erfolgen (Bezüge bis 05.02.2013 DB/Kommst frei und ab 06.02.2013 DB/Kommst pflichtig?

    Bitte um Eure Hilfe.
    Besten Dank – LG Rene

    #73568
    Roland
    Teilnehmer

    Hallo Rene!

    Schwierige Frage.

    Weder § 5 Komm.St.Gesetz noch die RZ 65 aus den Komm.St.-RL geben irgendwas her.

    Am fairsten wäre wohl eine Aliquotierung.

    LG

    #73569
    ReMatBrw
    Teilnehmer

    Laut Auskunft vom FA Linz und der zuständingen Gemeinde ist der Monat, in dem der Verzicht erfolgt noch frei! Der Folgemonat ist pflichtig.

    Zur Info. – LG Rene

    #73571
    Roland
    Teilnehmer

    Lieber Rene!

    Danke – ist doch mal was!

    LG

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