Beendigung DV

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  • #63414
    catwisel11
    Teilnehmer

    Der Dienstnehmer entfernt sich nach 4 Stunden unerlaubt von der Baustelle. Auf telefonische Anrufe reagiert er nicht, es wird auch nicht zurück gerufen. Am gleichen Tag wird ihm ein Schreiben geschickt, wo ihm bekannt gegeben wird, dass er wegen Klärung der Sachlage sich innerhalb einer Woche melden soll, aber er mit letztem Tag in der Zwischenzeit bei der GKK abgemeldet wird. Dienstnehmer meldet sich auch auf dieses Schreiben nicht. Es wird auch keine Krankmeldung übermittelt.
    Erst drei Wochen später meldet er sich, da er die Abrechnung wünscht. Unsere Abrechnungen werden extern immer nach dem 1. des Folgemonats durchgeführt (egal ob DN noch tätig oder ausgetreten) und die Auszahlung erfolgt wie im KV am 15.d.Folgemonats. Die Arbeitspapiere (wie Abmeldung, Arbeitsbescheinigungen wurden bereits ein paar Tage nach seinem Verschwinden an den DN per Post gesandt).
    Der DN droht uns sollten wir die Abrechnung nicht am gleichen Tag (an dem er angerufen hat und dies 3 Wochen nach seinem Verschwinden) erledigen, würde er zur Arbeiterkammer gehen.
    Meiner Meinung wurde korrekt gehandelt. Trifft dies zu?

    #68622
    Roland
    Teilnehmer

    Hallo catwisel11!

    Ich denke, ihr habt korrekt gehandelt. Finde nichts, woran sich die AK stoßen könnte.

    Viel Glück!

    LG

    #68625
    catwisel11
    Teilnehmer

    Danke

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