Basis für die Berechnung des Überstundenzuschlages

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    Beiträge
  • #62492
    Bri
    Teilnehmer

    Sehr geehrtes Ortner Team!
    Für die Berechnung des ÜZ (50 %) ist lt. AZG § 10, Abs. 3, auf den Normallohn abzustellen d.h. incl. aller Zulagen, Schichtzulagen, SEG-Zulagen usw.

    Wie schaut das bei 100%igen Überstunden aus? Das AZG kennt nur einen ÜZ in der Höhe von 50 % – nur der KV kann eine Besserstellung regeln. Ist bei 100%igen Überstunden auch der ÜZ zu erhöhen?

    Beispiel:

    KV-Kunststoffverararbeiter
    Std-Lohn € 10,–
    Überstunde in der Zeit von: 5.00 Uhr bis 6.00 Uhr
    Schichtzulage: € 2,–/Stunde

    Lösung 1:
    Schichtzulage: € 2,–
    ÜGL: € 10,–
    ÜZ: € 10,–

    gesamt: € 22,–

    Lösung 2:
    Schichtzulage: € 2,–
    ÜGL: € 10,–
    ÜZ: € 12,–

    gesamt: € 24,–

    Ich finde die Lösung zwei ist eine Doppelberechnung. Ich würde aber gerne Ihre Meinung dazu hören. Danke.

    mfg
    Bri

    #66481
    Roland
    Teilnehmer

    Hallo Bri!

    Du hast Recht – nur beim 50%igen ÜZ ist eine Vergleichsrechnung zwischen kollektivvertraglicher und Berechnung nach §10/(3) AZG zu machen und die günstigere Varinate für den DN heranzuziehen.

    Da das AZG nur eine 50%igen Zuschlag kennt, ist die kv-liche Berechnung des ÜZ bei einem 100%igen Zuschlag sicher die günstigere Variante, daher ist die Lösung 1 richtig.

    Liebe Grüße

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