Sehr geehrtes Ortner Team!
Für die Berechnung des ÜZ (50 %) ist lt. AZG § 10, Abs. 3, auf den Normallohn abzustellen d.h. incl. aller Zulagen, Schichtzulagen, SEG-Zulagen usw.
Wie schaut das bei 100%igen Überstunden aus? Das AZG kennt nur einen ÜZ in der Höhe von 50 % – nur der KV kann eine Besserstellung regeln. Ist bei 100%igen Überstunden auch der ÜZ zu erhöhen?
Beispiel:
KV-Kunststoffverararbeiter
Std-Lohn € 10,–
Überstunde in der Zeit von: 5.00 Uhr bis 6.00 Uhr
Schichtzulage: € 2,–/Stunde
Lösung 1:
Schichtzulage: € 2,–
ÜGL: € 10,–
ÜZ: € 10,–
gesamt: € 22,–
Lösung 2:
Schichtzulage: € 2,–
ÜGL: € 10,–
ÜZ: € 12,–
gesamt: € 24,–
Ich finde die Lösung zwei ist eine Doppelberechnung. Ich würde aber gerne Ihre Meinung dazu hören. Danke.
mfg
Bri