Austritt DN nach Bildungskarenz

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  • #63052
    andreat
    Teilnehmer

    Hallo!

    Eine ANG ist seit 01.08.02 bei uns beschäftigt. Seit 01.02.06 nimmt sie die Bildungskarenz in Anspruch war aber bei uns zusätzlich gfg beschäftigt.
    Nach der Bildungskarenz endet das DV auf Grund einer DG-Kündigung.

    Wie berechne ich die Abfertigung?

    Gehe ich vom Entgelt aus, das für den letzten Monat vor Antritt der Bildungskarenz gebührt hat?

    Und dann noch meine zweite Frage, ist die gfg-Beschäftigung bei der Dauer des DV zu berücksichtigen (ist ja entscheiden ob 3 Jahre 2 Monatsentgelt, 5 Jahre 3 Monatsentgelte usw.)?

    Danke für eure Hilfe!!!!!

    Andrea

    #67831
    Roland
    Teilnehmer

    Hallo Andrea!

    Zur Frage 1: Wird das Arbeitsverhältnis während einer Bildungskarenz beendet, ist bei der Berechnung der Abfertigung (sowie einer Urlaubsersatzleistung) das für den letzten Monat vor Antritt der Bildungskarenz gebührende Entgelt zu Grunde zu legen.
    Anmerkung: Wenn Austritt knapp nach Ende der Bildungskarenz, hast du eh ein aktuelles Entgelt.

    Zur Frage 2: Ich sehe das geringfügige Beschäftigungsverhältnis als eigenständiges Dienstverhältnis (siehe auch Mutterschutzgesetz!), das unter das BMVG fällt.
    Da das eigentliche „normale“ Dienstverhältnis karenziert ist und die Bildungskarenz ja nicht auf dienstzeitenabhängige Ansprüche angerechnet wird, entfällt m.E. die Zusammenrechnung.

    Dabei würde ich mich auf § 23/(1a) AngG stützen:
    „Bei der Berechnung der Abfertigung ist eine geringfügige Beschäftigung nach § 7b Abs. 1 Väter-Karenzgesetz (VKG), BGBl. Nr. 651/1989, § 15e Abs. 1 Mutterschutzgesetz 1989, BGBl. Nr. 221 (MSchG), oder gleichartigen österreichischen Rechtsvorschriften nicht zu berücksichtigen.“

    Schöne Grüße

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