Ausfallsprinzip

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  • Dieses Thema hat 1 Antwort und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 11 Jahren von Martin.
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  • #65456
    hiboe
    Teilnehmer

    Liebe Forumsmitglieder,
    bitte dringend um folgende INFO:

    Abrechnung Arbeiter eines Zimmereibetriebes – KV Zimmereigewerbe

    1. Wie bzw. unter welchem Titel kann ich einem Mitarbeiter (Vorarbeiter) eine Prämie (zB 5% vom Grunlohn für Vorarbeiter) regelmäßig (jedes Monat) für geleistete Stunden auszahlen, ohne diese nach dem Ausfallsprinzip für Nichtleistungszeiten (Krankenstand, Feiertag, Schlechtwetter…) zu berücksichtigen?
    2. Muss diese Prämie auch in die Weihnachtsremuneration eingerechnet werden?
    3. Höhe des Urlaubsentgelts und – zuschusses wird von der BUAK ermittelt und angewiesen. Wie wird hier eine Prämie berücksichtigt?

    Oder gibt´s bei Bauarbeitern eigene Regelung? Wo kann ich dafür Unterlagen finden?

    liebe Grüße
    Maria

    #73600
    Martin
    Teilnehmer

    Das Ausfallsprinzip kann m.E. nicht umgangen werden falls die Prämie im KV steht.
    Bei Einzelvertrag könnte der Wert der Vorjahresprämie auf 12 Monate umgelegt werden. Dann ist die Prämie aber nicht mehr von der Arbeitsleistung abghängig, sondern eine Fixprämie.

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