Aufteilung von Jahresprämien

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  • #65210
    N1981
    Teilnehmer

    Hallo!

    Bin gerade vor den Kopf gestoßen worden, daß es „eine Begünstigung (nachdem dies über 5 Ecken kam, weiß ich nicht, welche gemeint ist)“ nicht mehr gibt…..

    Hier die Erläuterung:

    Wir haben 2 MA, die eine Jahresprämie (§49/2 ASVG & § 67/1,2 EStG) ausbezahlt bekommen:
    MA 1: 1/2 Prämie im Juli und die andere 1/2 Prämie im Dezember
    MA 2: 1/2 Prämie im November und die andere 1/2 Prämie im Dezember
    (zwecks maximaler Ausschöpfung des J/6).

    Jetzt habe ich, wie zuvor erwähnt, gerade erfahren, daß es „die Begünstigung“ nicht mehr gibt und es besser wäre, die Prämie monatlich zu zahlen?!?!?

    Wer hat davon was gehört?? Bzw. ist vielleicht die Seite des DG gemeint und gar nicht die des DN???

    Freu mich schon auf Eure Antworten 🙂

    #72729
    Roland
    Teilnehmer

    Hallo Natascha!

    Da geht’s um die sogenannte „Formel 7“.
    Die gibt es noch immer, obwohl du mit deiner bisherigen Vorgangsweise das Sechstel meines Erachtens nicht „optimal“ abgerechnet hast.

    Nähere Infos findest du unter der RZ 1052 in den LSt-RL.
    Leider von der Finanz nicht sehr eindeutig beschrieben, da bleiben noch immer Zweifelsfragen offen.

    LG

    #72730
    N1981
    Teilnehmer

    Hallo Roland!

    Du hast vollkommen Recht – ich habe mich aber auch etwas unverständlich ausgedrückt:

    Ursprünglich war es so, daß die Prämie überhaupt nur 1x im Jahr (Mitte des Jahre) ausgezahlt würde. Irgendwann (vor meiner Zeit) würde es dann auf 2x umgestellt und der 2. Teil eben im Dezember, um das J/6 „maximal“ nutzen zu können. Aber gut.

    Bzgl. Deiner Antwort: Ich habe zwar in einem etwas älteren Beitrag über die „Formel 7“ gelesen, jedoch habe ich ein kleines „Denk-Problem“:

    Daß ich monatliche lfd. Zahlungen abrechnen kann, um das J/6 zu erhöhen ist uns ja bekannt, aber warum ist es bei der Formal 7, daß ich eben auf 7 gehe und nicht auf 12?!?! Vielleicht steh ich auf der Leitung oder es gibt – wie so oft – keine Logik dafür?!?!

    Aber zumindest wäre die Variant Prämie : 7 rechnen, 6 Teile – auf 11 Monate verteilt lfd. abrechnen und 7. Teil im Dezember als SB besser!!???

    Jetzt kann ich mir, nachdem ich mir die Formel erstellt habe, auch erklären, warum auf 7 und nciht auf 12; weil dann der Teil, der als SB nach § 67/1,2 abgerechnet wird, einfach höher ist, als über 12! :mrgreen:

    Hab ich’s?!?! ❓

    Danke und schönes Wochenende!

    LG

    Natascha

    #72732
    Roland
    Teilnehmer

    Hallo Natascha!

    Fast richtig:
    Die Jahresprämie wird auf 6 Teile „laufend“ und 1 Teil „Sonderzahlung“ aufgeteilt, somit kann das 1/7 dann (höchstwahrscheinlich) mit 6% abgerechnet werden, sofern UZ und WR das J/6 bereits „aufgebraucht“ haben.
    Praktisch schaut’s dann so aus, dass (beispielsweise bei einer gesamten Jahresprämie von 14.000,–)

    – entweder bereits ab Jänner (sollte der Anspruch auf die Prämie bereits im Jänner feststehen) immer ein Zwölftel der laufenden Teile (von den 6/7, also von 12.000,–) Monat für Monat jeweils 1.000,– als lfd. Bezug abgerechnet werden und die 2/7 SZ gemeinsam mit UZ und WR jeweils 1.000,–.

    – oder (wenn z.B. der Anspruch erst im Laufe des Folgejahrs feststeht, weil es sich z.B. nach dem Jahresabschluss richtet – sagen wir ab April) die 6/7, also die 12.000,– Euro auf die verbleibenden 9 Monate aufgeteilt werden – also monatlich ab April dann 1.333,33 Euro als laufender Bezug und dann im Dezember eine SZ in Höhe von 2.000,–.

    Wesentlich bei beiden Varianten ist, dass bereits im Dienstvertrag
    1. der Anspruch exakt definiert wird und
    2. auch der Auszahlungsmodus im Voraus festgelegt wird!

    Wenn du dann deine „geplante“ Vorgangsweise fertig hast, bitte richte diesbezüglich eine schriftliche Anfrage an dein Betriebsstätten-FA, ob diese Vorgangsweise O.K. ist, ohne dieser „FA-Erlaubnis“ würde ich es ehrlich gesagt nicht mehr riskieren.

    LG und gutes Gelingen!

    #72734
    N1981
    Teilnehmer

    Hallo Roland!

    Also Du bist echt ein Wahnsinn….. echt Spitze!! Hast Du Jus (AR) studiert oder sitzt Du im FA?? Ich muß es zwar nochmals mit Stift und Papier durchdenken, aber es klingt sehr vernünftig 😛

    Wie immer vielen, vielen DANK!!

    Liebe Grüße

    Natascha

    #72735
    Roland
    Teilnehmer

    Hallo Natascha!

    Weder noch – man liest sich halt durch die Fachliteratur durch und verfolgt die Tendenzen in der PV.
    Wünsche dir nochmals gutes Gelingen,

    liebe Grüße

    #72783
    Gaby
    Teilnehmer

    Zu diesem Thema hab ich mich glaube ich gerade mächtig in die Nesseln gesetzt.
    Habe bei uns in Betrieb vorab ausrechnen sollen, welche Variante günstiger ist – nämlich Prämie auf 7 mal aufteilen, oder 2 x als SZ.
    Lt Auskunft vom Finanzamt war beides ok.
    jetzt habe ich mittels Informationsabrechnung im BMD für alle Mitarbeiter dies betrifft die Varianten versucht vorauszuberechnen und es kam bei mir raus, dass für jene Mitarbeiter die eine höhere Prämie bekommen die Variante 2 x jährlich fast gleich der mit der monatlichen Auszahlung ist.
    Das dürfte wohl total falsch sein`?
    Ich kann das händisch einfach nicht rechnen. Natürlich berücksichtigt die Info-Abrechnung das Jahressechstel nicht.

    Nun haben sich nur zwei Mitarbeiter für die monatliche Variante entschieden, und alle anderen für die Auszahlung 2 x jährlich, weil es ja lt. meiner Liste keinen großen Unterschied macht.
    Roland: kannst du mir ad hoc sagen was für den Mitarbeiter der z.b. 4.600,- Euro oder 6.000,- Euro Prämie bekommt, besser ist?

    Danke!
    lg Gaby

    #72823
    Roland
    Teilnehmer

    Liebe Gaby!

    Man muss sich das bei jedem DN „extra“ anschauen – eine pauschale Antwort kann man grundsätzlich nicht geben.
    Aber grundsätzlich ist es so, dass eine „Prämie“ (also ein 15. Bezug) höchstwahrscheinlich zum großen Teil als Sechstelüberhang laufend versteuert werden muss und daher meistens die Aufteilung auf 6 Teile laufend und 1 Teil als SZ weitaus günstiger ist.

    LG

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