Auflösungsabgabe bei WET

Startseite Foren Ende Dienstverhältnis Auflösungsabgabe bei WET

Ansicht von 2 Beiträgen - 1 bis 2 (von insgesamt 2)
  • Autor
    Beiträge
  • #65866
    crra.veba
    Teilnehmer

    Hätte eine Frage zur lieben Auflösungsabgabe – fällt sie wirklich an ja/nein?

    Ein Dienstgeber (kein Saisonbetrieb) beschäftigt JEDES Jahr seit 2002 eine Dienstnehmerin immer von 01.11.-31.05. (7 Monate). Austritt erfolgt dann mit einvernehmlicher Lösung.
    Ist da wirklich jedes Jahr aufs neue eine Auflösungsabgabe fällig? Laut einem Herrn der GKK ist eine Wiedereinstellungszusage allein zu wenig – mehr konnte er uns aber auch nicht sagen!

    Vielen Dank schon im Voraus für Ihre Hilfe!
    Mit freundlichen Grüßen,
    Verena

    #74006
    Martin
    Teilnehmer

    Einv. Loesung hat die Abgabe.

Ansicht von 2 Beiträgen - 1 bis 2 (von insgesamt 2)
  • Du musst angemeldet sein, um auf dieses Thema antworten zu können.