Hallo Ramona!
Taschengeldauskunft des AMS ist richtig. Wöchentlich EUR 60,00 = pro Monat EUR 259,80 (= 60,– x 4,33).
Dazu kommt noch der Sachbezugswert für die volle freie Station = EUR 196,20.
Und somit liegst du mit der Au Pair-Kraft über der Geringfügigkeitsgrenze und daher Vollversicherung.
KV Hausgehilfen brauchst du, wenn echte Au Pair, nicht anwenden, ebenfalls keine Sonderzahlung.
Wann ist echte Au-Pair gegeben:
1. Wenn eine Verpflichtungserklärung des „Dienstgebers“ (oder Hausherren) vorliegt, dass er für Unterhalt und Unterkunft, weiters alle behördlichen Kosten für Einreise, Aufenthalt und Ausreise des Au Pair aufkommt.
2. Vertrag mit der Au Pair-Kraft (Au-Pair-Vertrag)
3. Deutschkenntnisse der Au-Pair-Kraft müssen nachgewiesen werden.
Wissenswertes findest du unter http://www.ams.or.at/formularcenter/ausl/infoaupair.htm.
Ich hoffe, ich konnte dir helfen.
Liebe Grüße
Wolfi
🙂 🙂 🙂