Au Pair

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  • #62722
    Ramona
    Teilnehmer

    Hallo!
    Hoffentlich hatte jemand von euch schon Au Pair’s abzurechnen…

    Meine Frage: Lt. AMS bekommt ein Au Pair ein wöchentliches „Taschengeld“ von EUR 60,–, lt. Auskunft Krankenkasse sind Au Pair’s jedoch als vollversicherte Hausgehilfen anzumelden – bei 60,– pro Woche bin ich dann jedoch unter der Geringfügigkeitsgrenze! Muss ich lt. KV der Hausgehilfen entlohnen? Inkl. Sonderzahlungen? 🙄

    Bis jetzt konnten mir weder das AMS noch die GKK eine eindeutige Antwort darauf geben…
    Schon mal vielen Dank im voraus!
    Ramona

    #67065
    stwolfi
    Mitglied

    Hallo Ramona!

    Taschengeldauskunft des AMS ist richtig. Wöchentlich EUR 60,00 = pro Monat EUR 259,80 (= 60,– x 4,33).
    Dazu kommt noch der Sachbezugswert für die volle freie Station = EUR 196,20.
    Und somit liegst du mit der Au Pair-Kraft über der Geringfügigkeitsgrenze und daher Vollversicherung.
    KV Hausgehilfen brauchst du, wenn echte Au Pair, nicht anwenden, ebenfalls keine Sonderzahlung.

    Wann ist echte Au-Pair gegeben:
    1. Wenn eine Verpflichtungserklärung des „Dienstgebers“ (oder Hausherren) vorliegt, dass er für Unterhalt und Unterkunft, weiters alle behördlichen Kosten für Einreise, Aufenthalt und Ausreise des Au Pair aufkommt.
    2. Vertrag mit der Au Pair-Kraft (Au-Pair-Vertrag)
    3. Deutschkenntnisse der Au-Pair-Kraft müssen nachgewiesen werden.

    Wissenswertes findest du unter http://www.ams.or.at/formularcenter/ausl/infoaupair.htm.

    Ich hoffe, ich konnte dir helfen.

    Liebe Grüße
    Wolfi
    🙂 🙂 🙂

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