Arbeitszeitverlegung für "Shut-Down"

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    Beiträge
  • #64833
    Martha
    Teilnehmer

    Hallo zusammen,

    wir haben mal wieder 🙂 eine interessante Konstellation:
    Es geht um eine AKÜ:

    Arbeitnehmer (unser KV = Allgem. Gewerbe), Dienstort lt. Dienstvertrag =Linz, überlassen an Beschäftigerbetrieb (KV Chem. Industrie, 38h/Woche).
    Vom Beschäftiger entsendet nach Wien/Schwechat.

    Jetzt wird er für 2 Wochen an den Dienstort Linz rück-überstellt zwecks Anlagenabschaltung.
    Seine Arbeitszeit verlagert sich für diese Zeit von 22:00 Uhr – 06:00 Uhr morgens.

    Jetzt ist die Frage aufgetaucht (nachdem der KV nichts wirklich befriedigendes aussagt)
    Wie ist diese Nachtzeit entlohnungstechnisch zu behandelt? Schichtzulage oder 100%-ige Überstunden?

    Hat jemand eine Idee?
    Vielen Dank und LG
    Martha

    #71778
    Mathias
    Teilnehmer

    Hallo Martha,

    da kommen nur Schicht- bzw. Nachtarbeitszulagen in Frage. Da ja offenbar seine Normalarbeitszeit in der Nacht liegt, handelt es sich nicht um Überstunden, so dass es auch keine Überstundenzuschläge geben kann.

    Du schreibst, für Euch gilt der KV Allgemeines Gewerbe. Handelt es sich um einen Angestellten?

    LG
    Mathias

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