Arbeitsunfall in der Probezeit

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  • #62697
    Karl
    Teilnehmer

    Hallo,

    ein junger LKW-Fahrer verünglückte knapp vor Ende der Probezeit.
    Mit schweren Kopfverletzungen mußte er notoperiert werden.
    Noch in einem sehr kritischen Zustand erschien eine Angestellte der besagten Firma und überreichte den Schwerverletzten die sofortige Kündigung mit der Androhung auf Schadenersatzzahlungen für den beschädigten LKW.

    Ist den so eine Vorgangsweise wirklich in Österreich möglich ?

    Von den schweren Verletzungen abgesehen,viel der junge Mann in ein psychisch tiefes Loch.

    Wie es enden wird ( gesundheitlich ),ist zum jetzigen Standpunkt noch nicht abzusehen.

    Hat dieser junge Mensch überhaupt Rechte?,wenn ja welche.

    Würde mich auf antworten freuen.

    MfG Karl

    #66948
    Roland
    Teilnehmer

    Hallo Karl!

    Unglücklicherweise ist eine Kündigung in der Probezeit (trotz Arbeitsunfall) möglich und zulässig.

    Bezüglich des Schadenersatzes muss man differenzieren (gemäß Dienstnehmerhaftplichtgesetz):
    Wenn die Fehlleistung, die zum Unfall führte, entschuldbar ist, haftet der Dienstnehmer nicht.
    Er haftet jedoch für den Schaden, den er schuldhaft herbeigeführt hat:
    a) bei Vorsatz: da wird der AN voll haften müssen
    b) bei grober Fahrlässigkeit: da kann die Schadenersatzpflicht vom Richter gemäßigt werden
    c) bei leichter Fahrässigkeit kann im Wege der richterlichen Mäßigung der Ersatz auch ganz erlassen werden.

    Insbesondere die Ziffer 5 im § 2 Absatz 2 DHG soll die Mäßigung bei jenen AN ermöglichen, die schadensgeneigte Tätigkeiten (z.B. Lenken von LKW) ausüben. Die Mäßigung bei fahrlässiger Verursachung bzw. die Erlassung der Ersatzpflicht bei leichter Fahrlässigkeit soll vermeiden, dass AN (insbesondere Lenker von LKW und Schwerfahrzeugen) durch einen fahrlässig verursachten Unfall in ihrer Existenz gefährdet werden.

    Ich würde dem jungen Mann dringend raten, wenn der DG z.B. den Schdenersatz einfordert und gegen den Entgeltanspruch des DN aufrechnet, Rechtshilfe bei der AK in Anspruch zu nehmen.

    Liebe Grüße

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