Anrechnung Vordienstzeiten und Umstellung auf Kalenderjahr

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  • Dieses Thema hat 1 Antwort und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 17 Jahren von Roland.
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  • #63186
    toni
    Mitglied

    Hallo liebe Forumsmitglieder,

    Folgender Sachverhalt

    DN tritt am 2.11.87 ein und die Umstellung erfolg auf Kalenderjahr laut BV.
    Dn hat 5 Jahre Vordienstzeiten. Bekommt er 6 Wochen schon im 07 oder erst im 08. Beziehe mich auf die Regelung im Urlaubsgesetz mit Stichtag 30.06. Eintritt. Nur der BR glaubt mit der Umstellung auf Kalenderjahr in Bezug auf Aliquotierung hätte sich auch die Anrechnung geändert. Ich bin nicht seiner Meinung. Denn in der BV steht nur, dass das UG ohne Einschränkung gilt, es wurde lediglich von § 2 ABS 4gebrauch gemacht.

    Wie seht ihr das?

    Vielen Dank im Voraus

    #68100
    Roland
    Teilnehmer

    Hallo Toni!

    Ich bin auch der Meinung, dass erst im Jahr 2008 der erhöhte Urlaubsanspruch gilt, weil ja der überwiegende Teil des Arbeitsjahres im KJ 2008 ist.

    Du hast ja die entscheidende Textstelle aus dem UrlG angesprochen:

    § 2/(4) Z2. ein höheres Urlaubsausmaß erstmals in jenem Kalenderjahr (Jahreszeitraum) gebührt, in das (in den) der überwiegende Teil des Arbeitsjahres fällt;

    LG und schönes Wochenende!

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