Hallo liebe Forenmitglieder,
ich habe folgenden Fall:
Eine Mitarbeiterin arbeitet von 1994 – 2001 bei uns im Betrieb. 3 Jahre Vordienstzeit wurden ihr für die Berechnung des Urlaubsausmaßes angerechnet (also Datum 1991).
2001 bekommt sie ein Baby und tritt nach der Karenz 2004 aus dem Betrieb aus (Mutterschaftsaustritt). 2007 beginnt sie wieder bei uns zu arbeiten und ist seitdem bei uns.
Was wird ihr für die Berechnung des Urlaubsausmaßes angerechnet?
Die 3 Jahre Vordienstzeiten bei der anderen Firma?
Die gesamten 7 Jahre in unserer Firma vor der Baybypause und Mutterschaftsaustritt?
– bis Geburt 2001? Bis Ende Mutterschutz? 10 Monate Karenz? Oder bis Austritt 2014?
Besonders würden mich die 10 Monate interessieren. 10 Monate der ersten Karenz im Dienstverhältnis werden angerechnet. Aber die 10 Monate Karenz waren im vorangegangenen Dienstverhältnis – aber beim selben Arbeitgeber – werden sie angerechnet oder nicht?
Danke im Voraus für eure Antworten!!!!!
lg Claudia