Anrechnung Vordienstzeit

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    Beiträge
  • #64890
    StephanieS
    Mitglied

    Liebe Forumsteilnehmer!

    Folgender Sachverhalt:

    Ein DN (Arbeiter) ist mit 1.10. 22 Jahre bei uns beschäftigt.
    Nun beharrt er mit 1.10. auf 6 Wochen Urlaub, da er 3 Jahre in einer anderen Firma gearbeitet hat.
    Nach meinen Personalunterlagen wurden damals keine Vordienstzeiten angerechnet und auch sonst nichts vereinbart.

    Ist dies dann gültig?
    Muss ich ihm die 6 Wochen Urlaub rechnen?

    Vielen Dank für eure Antworten.

    LG Stephanie

    #71897
    brigitte
    Teilnehmer

    Hallo Stephanie,

    dein DN hat recht und es bedarf keiner Vereinbarung. Anrechenbare Zeiten sind (ohne Geltendmachung durch den Arbeitnehmer) vom Arbeitgeber von sich aus festzustellen. Du kannst natürlich eine Bestätigung verlangen. Im Ortner 2010 steht es sehr gut und ausführlich auf Seite 673 beschrieben.

    LG
    Brigitte

    #71974
    StephanieS
    Mitglied

    Danke Brigitte!

    Weißt du auch ob dies Rückwirkend Gültigkeit hat?

    #71979
    Roland
    Teilnehmer

    Hallo Stephanie!

    Meinst du damit, wenn ein AN z.B. auf Grund einer Vordienstzeitenanrechnung bereits im Vorjahr Anspruch auf 6 Wochen gehabt hätte (und ich es „übersehen“ hätte)?
    Die Anwort lautet JA!

    LG

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