Altersteilzeit

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  • #62418
    Anonymous
    Teilnehmer

    Liebes Ortner-Team,

    eine Dienstnehmerin (Altersteilzeit, Blockung 50:50), tritt in einem Monat die Freizeitphase an. Das letzte Monat wird noch Urlaub konsumiert.

    Die Dienstnehmerin hat eine große Pendlerpauschale.

    Ab wann muss ich der Dienstnehmerin die Pendlerpauschale streichen – ab Antritt Urlaub oder ab Antritt Freizeitphase.

    Kann mir jemand helfen?

    #66344
    Anonymous
    Teilnehmer

    Meiner Meinung nach ab Antritt Freizeitphase. Begründung: Das Pendlerpauschale ist auch für Lohnzahlungszeiträume zu berücksichtigen, in denen sich der Arbeitnehmer im Krankenstand oder auf Urlaub befindet.

    Mit freundlichen Grüßen

    Cornelia Schweiger

    #66345
    Anonymous
    Teilnehmer

    Gibt es dazu Richtlinien?

    mfg
    Sigi

    #66346
    Anonymous
    Teilnehmer

    Ja, siehe dazu RZ 250 in den LSt-Richtlinien.

    LG Roland

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