Alleinverdienerabsetzbetrag Wegfall

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  • #62415
    Anonymous
    Teilnehmer

    Folgende Frage, bitte:

    Mitarbeiter beansprucht für 2005 den Alleinverdienerabsetzbeitrag. Im Zuge der e-card-Einhebung stellt sich heraus, dass seine Frau bereits seit März 2005 wieder arbeitet, der Anspruch also wegfällt. Er meldet dies nun mit dem Formular.
    Wie ist in der Lohnverrechnung vorzugehen ?
    Ab November kein AVAB ?
    Rückwirkend ab März kein AVAB ?
    Kein AVAB ab dem Zeitpunkt, ab dem die Gattin die 6.000,– überschritten hat ?
    Oder einfach ab Jänner 2006 den AVAB streichen und den Mitarbeiter bezüglich 2005 auf die Pflichtveranlagung verweisen ?

    Vielen Dank für die Info !
    Ingrid

    #66340
    Anonymous
    Teilnehmer

    Liebe Frau Ingrid!

    Wenn die Voraussetzungen für den Alleinverdiener/Alleinerzieherabsetzbetrag (AVAB/AEAB) wegfallen, so ist dies in der Lohnverrechnung ab der nächsten Lohnperiode zu berücksichtigen. Sie können aber auch eine Aufrollung durchführen – diese ist freiwillig. Hier ist zu beachten: Der AVAB/AEAB ist ein Jahresbetrag, er steht somit für das ganze Jahr 2005 nicht zu – es sind somit die Monate Jänner – lfd. aufzurollen.

    Ich hoffe, Ihnen damit weitergeholfen zu haben!

    LG C. Schweiger

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