Folgende Frage, bitte:
Mitarbeiter beansprucht für 2005 den Alleinverdienerabsetzbeitrag. Im Zuge der e-card-Einhebung stellt sich heraus, dass seine Frau bereits seit März 2005 wieder arbeitet, der Anspruch also wegfällt. Er meldet dies nun mit dem Formular.
Wie ist in der Lohnverrechnung vorzugehen ?
Ab November kein AVAB ?
Rückwirkend ab März kein AVAB ?
Kein AVAB ab dem Zeitpunkt, ab dem die Gattin die 6.000,– überschritten hat ?
Oder einfach ab Jänner 2006 den AVAB streichen und den Mitarbeiter bezüglich 2005 auf die Pflichtveranlagung verweisen ?
Vielen Dank für die Info !
Ingrid