Aktuelle Frage zu Abfertigung_Neu

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  • #64238
    Anemonius
    Teilnehmer

    Hallo alle miteinander!

    Mir ist einiges nicht ganz klar bei der „Abfertigung-Neu“

    Mein Wissenstand:
    Z.B. bei vollbeschäftigten Mitarbeitern wird ein monatlicher Betrag von 1,53% an den zuständigen Sozialversicherungsträger abgeführt, bei geringfügig Beschäftigten kann jährlich einbezahlt werden + 2,5% „Anlageersatz“. Der zuständige Sozialversicherungsträger ist zuständig für die Kontrolle der Abgaben und verrechnet bei Bedarf Verzugszinsen, die mit den GrundBeitrag an die jeweilige Abfertigungskasse überwiesen wird.

    So weit stimmt das, denke ich ?!

    #70403
    Anemonius
    Teilnehmer

    PS.

    Meine bei mir zuständige Abfertigungskasse führt diesen Hinweis auf seiner Homepage:

    >>ACHTUNG: Da der Jahreslohnzettel des Arbeitgebers mit der genauen Aufgliederung der eingezahlten Beiträge für den einzelnen Arbeitnehmer vom Hauptverband der Sozialversicherungsträger nur einmal pro Jahr rückwirkend für das vorangegangene Jahr an uns weitergeleitet wird, ist eine aktuelle Darstellung der Abfertigungsbeiträge des laufenden Jahres nicht möglich. Ausnahme: falls der Arbeitnehmer unterjährig aus dem Dienstverhältnis ausscheidet, können wir die Zuweisung auf das Arbeitnehmerkonto auch unterjährig durchführen.

    Monatlich aktualisiert dargestellt werden jedoch der Veranlagungserfolg bzw. die Vermögensverwaltungskosten, woraus sich die vorhandene Abfertigungsanwartschaft zum Stichtag auf Basis der Abfertigungsanwartschaft des Vorjahres ergibt.<< Hier ist von einer jährlichen Aufstellung die Rede und von meinem AG wurde auch nachweislich erst im März 2009 die Beiträge für 2008 überwiesen. Nach Rücksprache wurde mir gesagt, dass das Geld noch beim Sozialversicherungsträger liegt und ich noch eine Woche Geduld haben soll, was auch so stimmte. Der korrekte – gesetzliche – Ablauf, bleibt mir dabei aber etwas schleierhaft.

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