Änderungskündigung

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  • #63795
    berta
    Teilnehmer

    Liebe Forumsgemeinde!
    Mich beschäftigt der Fall einer Änderungskündigung, wobei sämtliche dafür notwendige Kriterien (Rekduktion Gehalt/AZ um mind 25 %, Abrechnung Urlaub, Abfertigung und Abmeldung GKK) eingehalten werden.
    Dennoch bin ich mir in zwei Dingen nicht sicher, nämlich:
    1. Die Reduktion des „Monatsengelts“ um 25 %: wie ist das zu berechnen, wenn der Dienstnehmer vorher Gehalt + Überstundenpauschale + Sachbezug PKW hatte?
    2. Der DN hatte bereits einen Urlaubsanspruch von 30 AT. Wird dieser Anspruch mit dem neuen Dienstantritt auf 25 AT zurückgesetzt? Ich denk doch, dass das so ist, oder?

    Für Antworten bin ich dankbar
    Berta

    #69428
    Martin
    Teilnehmer

    Liebe Berta!

    Das Entgelt beinhaltet den Sachbezug.

    § 2(3) Urlaubsgesetz:
    …Alle Zeiten, die der Arbeitnehmer in unmittelbar vorangegangenen Arbeitsverhältis zum selben Arbeitgeber zurückgelegt hat, gelten für die………die Bemessung des Urlaubsausmaßes …. als Dienstzeiten.

    M.E. bleibt der DN bei seinem Urlaubsanspruch von 6 Wochen.

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