Änderungskündigung

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  • #63573
    grasy
    Teilnehmer

    Angestellter, Eintritt 1999, 01/06-10/07 brutto 3000,-, 11/07-01/08 brutto 4200,-. Kann die Abfertigung alt bei einvernehmlicher Lösung per 31.1.08 (Abmeldung, Auszahlung Resturlaub) steuerbegünstigt nach § 67 Abs. 3 ausbezahlt werden, wenn mit 1.2.08 eine neuerliche Anmeldung (MV-Pflicht) mit brutto 3000,- erfolgt. Ich habe Bedenken bezüglich der „wesentlich verminderten Entlohnung“ (LStRL 1070 ff), da das Gehalt nach Wiedereinstellung gleich hoch ist, wie 3 Monate vor der Abmeldung.

    lg Sylvia

    #68981
    Roland
    Teilnehmer

    Hallo Sylvia!

    Sehr schwer zu sagen, da die Finanz ev. Missbrauch unterstellen könnte.
    Ich empfehle dir eine schriftliche Anfrage ans FA gem. § 90 EStG.

    LG

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