Abrechnung zu Beginn des Mutterschutzes

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  • #64908
    Gaby
    Teilnehmer

    DN meldet vorzeitigen MS mit 15.9. an, letzter AT daher 14.9.
    1) Urlaubsanspruch:
    In unserem PV Skriptum steht, dass ich den Urlaub erst mit Beginn der Karenz aliquotieren muss, da ja während des Mutterschutzes der Urlaubsanspruch weiter besteht.
    Von BMD höre ich bei der Schulung, dass der Urlaub bereits bei der Abrechnung 14.9. aliquotiert werden soll. Damit hätte die DN ja mit Ende des Mutterschutzes erneute Urlaubstage angesammelt?

    2) aliquote SZ:
    rechne ich bis 14.9. ab, also Bruttogehalt : 365 x 257 x 2. Dabei ist ebenfalls der UZ wieder aufzurollen, oder kann ich den Betrag bei der Abrechnung September zur Gänze berücksichtigen?
    Wir haben bis jetzt UZ und WR bei Austritt immer aliquotiert, aber nicht den UZ rückgerollt..

    Danke!!

    #71942
    Gaby
    Teilnehmer

    Bitte, bitte ….

    #71945
    Roland
    Teilnehmer

    Hallo Gaby!

    Der Urlaub wächst tatsächlich noch während des Mutterschutzes.
    Spielt jetzt eigentlich für dich keine Rolle, weil der Urlaub ja „stehen bleibt“.

    Zur zweiten Frage:
    Richtig, beide SZ stehen aliquot zu, d.h. für den UZ wurde praktisch „zu viel“ bezahlt, somit kann der zu viel erhaltene Teil jetzt rückverrechnet werden.

    LG

    #71950
    Gaby
    Teilnehmer

    Und – lieber Roland – heißt das aufrollen? Muss ich das tun?
    Meine Vorgängerin hat bei jeder Abrechnung UZ und WR aliquotiert und den aliquoten Teil mit der Abrechnung ausbezahlt. Es wurde nie etwas gerollt. Ich möchte wissen, ob ich bei jedem Austritt oder in dem Fall Beginn Mutterschutz aufrollen muss.

    Dank dir und das wars jetzt mal hoffentlich. Der Dschungel lichtet sich 🙂

    #71953
    Roland
    Teilnehmer

    Hallo Gaby!

    Da gibt’s eine kleine rechtliche Unsicherheit, aber:
    Ja, rolle den UZ in den alten Monat auf, das ist die momentane Sichtweise der GKK.

    Und ich hoffe, dass ich die letzte Frage jetzt richtig verstanden habe:
    Bei den Austritten kannst du in allen Fällen (also egal welche Austrittsart) den zu viel erhaltenen UZ rückverrechnen und daher aufrollen (weil du ja keinen KV hast, der das theoretisch verhindern könnte), außer es steht dieser Vorgangsweise eine Vereinbarung im Dienstvertrag entgegen.

    LG

    #71958
    Gaby
    Teilnehmer

    Danke lieber Roland, alles klar!

    #71959
    Gaby
    Teilnehmer

    Danke lieber Roland, alles klar!

    #71961
    Roland
    Teilnehmer

    Liebe Gaby!

    Sehr gern – schönen Sonntag noch!

    LG

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