DN meldet vorzeitigen MS mit 15.9. an, letzter AT daher 14.9.
1) Urlaubsanspruch:
In unserem PV Skriptum steht, dass ich den Urlaub erst mit Beginn der Karenz aliquotieren muss, da ja während des Mutterschutzes der Urlaubsanspruch weiter besteht.
Von BMD höre ich bei der Schulung, dass der Urlaub bereits bei der Abrechnung 14.9. aliquotiert werden soll. Damit hätte die DN ja mit Ende des Mutterschutzes erneute Urlaubstage angesammelt?
2) aliquote SZ:
rechne ich bis 14.9. ab, also Bruttogehalt : 365 x 257 x 2. Dabei ist ebenfalls der UZ wieder aufzurollen, oder kann ich den Betrag bei der Abrechnung September zur Gänze berücksichtigen?
Wir haben bis jetzt UZ und WR bei Austritt immer aliquotiert, aber nicht den UZ rückgerollt..
Danke!!