Abfertigung – Ratenzahlung

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  • #64733
    kalki
    Teilnehmer

    Liebe Mitglieder!

    Ich habe eine Angestellte mit Abfertigung Anspurch 12 Monate und die Geschäftsleitung hat Ratenzahlung (sprich 3 Monate sofort und der Rest monatl.) festgelegt. Heute hat mich die DN angerufen und behauptet, Ratenzahlung ist nur mit Vereinbarung mit dem DN möglich. Diese Auskunft hat sie angeblich von der Arbeiterkammer. Ich habe nochmals im Ortner und Ang. Gesetz nachgeschlagen und bin aber der Meinung die Ratenzahlung muss nicht extra mit dem DN vereinbart werden.
    bitte um „guten Rat“.

    Danke!
    Dagmar

    #71520
    Willi
    Mitglied

    So ist es, die Ratenzahlung kann der DG bereits aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen vornehmen, ein Einverständnis der DN braucht es dazu nicht (§ 23 Abs 4 AngG). Ich glaube auch nicht, dass die DN bei der Arbeiterkammer diese Auskunft erhalten hat, da war wohl eher der Wunsch Vater des Gedankens 😉

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