Abfertigung Neu – Einfrieren

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  • #62505
    seymoore
    Mitglied

    Wir haben einen Mitarbeiter der mittlerweile 20 Jahre im Betrieb ist. Wir wollen ihm seine Altabfertigungsansprüche einfrieren d. s. 9 Monatsentgelte und ab einem bestimmten Stichtag in die MV-Kasse einzahlen. Der Mitarbeiter ist 50 Jahre alt, d. h. er muss noch mehr als 10 Jahre arbeiten. Ich bin der Meinung wir zahlen für ihm ja noch 10 Jahre in die MV-Kasse ein, d. h. er kann mehr als 12 Monatsentgelte (wenn man von der Abfertigung alt ausgeht) erwirtschaften.

    Lieg ich da falsch? Oder ist in der Abfertigung Neu eine Dienstjahrebegrenzung vorgesehen? Könnte mich nicht erinnern, dass ich davon jemals gehört habe.

    #66513
    Martin
    Teilnehmer

    Da liegst Du richtig! Die 1,53 % von der Bemessungsgrundlage werden ab dem zweiten Beschäftigungsmonat bis zum Austritt in die MV-Kasse einbezahlt.
    Und wenn der Dienstnehmer nach der xxx Pensionsreform mit 72 Jahren in Pension geht, dann wird auch bis dahin MV einbezahlt. 🙂

    Grüsse
    Martin

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