Aberkennung Krankenstand durch GKK

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  • #64561
    martina
    Teilnehmer

    Einer DN wurde der Krankenstand trotz Bestätigung des Arztes bis 05.10.auf den 20.09. rückdatiert, da sie nicht zu den Kontrollen erschienen ist.
    Die Kündigung wurde bereits früher vom DG ausgesprochen, die Kündigungsfrist endete am 15. 10.
    Die DN hat sich seit Anfang Oktober auch beim DG nicht mehr gemeldet, auch Telefonanrufe und eingeschriebene Briefe wurden nicht entgegen genommen.

    Was soll ich jetzt mit dem Zeitraum vom 21.09 bis zum 15. 10 machen, kein Entgelt auszahlen, mit 21.09 Ende Entgelt und mit 15.10 Ende DV abmelden?
    Oder einen vorzeitigen Austritt mit 21.09 annehmen – geht aber auch nicht, weil ich doch ursprüglich die Krankmeldung bis 5.10 hatte….
    Ich bin im Moment echt verwirrt.
    Die GKK meint, Ende Entgelt und DV mit 20. 09., daran anschließend evtl UEL.
    WK hab ich bisher leider noch keine Auskunft, vielleicht hatte einer von euch schon mal so eine verworrene Geschichte!
    Würde mich über etwas Licht im heutigen sehr Dunkel freuen!
    Danke
    Martina

    #71616
    Gerhartl
    Teilnehmer

    Ich würds auch machen, wie von der GKK vorgeschlagen. Konkludenter vorzeitiger Austritt wird in diesem Fall nicht in Betracht kommen, da der Arbeitnehmer wahrscheinlich darauf vertrauen konnte, dass er krank ist (also nicht unberechtigt vom Dienst fernbleiben wollte).

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