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Roland aktualisiert.
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23. März 2006 um 7:09 Uhr #62568
viktoria
MitgliedHallo!
Ich hätte mal eine allgemeine Frage: Ab dem 26. DJ hat man ja Anspruch auf 6 Wochen Urlaub. Diese 25 DJ müssen aber nicht beim selben Dienstnehmer zurückgelegt werden, oder? Danke
LG Viktoria
23. März 2006 um 8:02 Uhr #66637tomtom
MitgliedHallo,
Zu berücksichtigen sind die Zusammen- und die Anrechnungsbestimmungen
Man rechnet alle Zeiten zum Dienstgeber zusammen (Achtung auch Unterbrechungen bis 3 Monate außer bei KG DN, verschuldete Entlassung oder unbegründetem Vorzeitigen Austritt)
Und die Anrechnungsbestimmungen:
# Dienstzeiten aus DV Inland oder EWR, oder Zeiten Selbständigkeit wenn diese mindestens 6 Monate gedauert haben. Anrechnung max 5 Jahre.
# Schulzeiten einer höheren oder berufsbildenden Schule bis Max 4 Jahre# Hochschulstudium positiv abgeschossen dann max 5 Jahre.
Aber maximal 12 Jahre bei zutreffen aller 3 Punkte. Es ist die Pflicht des Dienstgebers diese Zeiten zu hinterfragen.
fg
tomtom23. März 2006 um 22:08 Uhr #66642Roland
TeilnehmerHallo Viktoria + tomtom!
Vielleicht darf ich noch eine kleine Ergänzung zur Antwort von tomtom nachschicken.
Die ersten beiden Anrechnungsbestimmungen (Vordienstgeber bzw. Selbständigkeit und Schulzeiten über der allgemeinen Schulpflicht) werden im gemeinsamen Höchstausmaß von 7 Jahren angerechnet.
Plus den 5 Jahren max. für abgeschl. Hochschulstudium ergeben dann die 12 Jahre.LG
9. April 2009 um 11:21 Uhr #70411brigitte
TeilnehmerHallo,
ich hätte zu diesem Thema eine Frage: Wie werden Zeiten eines Präsenz- bzw. Zivildienstes bei einem anderen Arbeitgeber als Vordienstzeit für die 6. Woche Urlaub angerechnet? Im § 3 Urlaubsgesetz steht nichts.
Bin ich richtig informiert, dass die Wochenhilfe volle Dienstzeit ist, bei Karenz nur die erste Karenz (pro Dienstgeber) bis max. 10 Monate angerechnet wird?
Wäre für Hilfe sehr dankbar.
LG
Brigitte9. April 2009 um 23:19 Uhr #70416Roland
TeilnehmerHallo Brigitte!
Während des Präsenzdienstes war das DV beim alten Arbeitgeber aufrecht = volle Anrechnung.
Es ist richtig, dass die Wochenhilfe voll angerechnet wird, bei Karenzen nur die erste im Ausmaß von 10 Monaten, allerdings gibt es hier KV’s, die bessere Bestimmungen vorsehen.
LG
11. April 2009 um 11:22 Uhr #70420brigitte
TeilnehmerHallo Roland,
wenn ich das richtig verstehe, sind diese Zeiten in die 5 Jahre Vordienstzeitenanrechnung anderer DG hineinzurechnen. Wenn diese Zeiten zB nach der Schule „erledigt“ wurden (ohne Dienstverhältnis), werden sie nicht berücksichtigt. Vielleicht könntest du mir bitte das noch bestätigen. DANKE und ein schönes OSTERFEST!
LG
Brigitte19. April 2009 um 23:25 Uhr #70428Roland
TeilnehmerHallo Brigitte!
Korrekt, diese Zeiten sind in die 5 Jahre Vor-DG einzurechnen.
Wenn sogleich nach der Schule (ohne DV) „erledigt“, dann keine Anrechnung.LG
20. April 2009 um 9:13 Uhr #70435brigitte
TeilnehmerHallo Roland,
danke für die Bestätigung.
LG
Brigitte20. April 2009 um 22:45 Uhr #70437Roland
TeilnehmerHallo Brigitte!
Sehr gern geschehen.
LG
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