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18. Mai 2006 um 15:32 Uhr
#66832
Mitglied
Auch das ist eine Überlegung wert bzw. haben wir uns auch schon überlegt.
Wobei der GPLA-Prüfer schon etwas skeptisch dreinschauen wird, wenn nachträglich (nach seiner Bemängelung der Betriebsvereinbarung) ein solches Schreiben nachgeschoben wird.
Mal sehen, vielleicht fällt uns (oder euch) noch etwas dazu ein. Ein bißchen zappeln lassen wir den Prüfer schon noch. Soooo eilig haben wir es momentan nicht.
Danke nochmals für deine Ideen.
lg
Wolfi