Re:Vereinbarung Karenzurlaub

#66741
Martin
Teilnehmer

Servus Wolfi!

1. Hat Dein Dienstnehmer einen Nachweis, daß er die Dienstnehmerin angeschrieben hat und eine Karenzvereinbarung eingemahnt hat? (Einschreiben)
2. Welche Konsequenz tritt bei Nichterscheinen, bzw. Nichtmelden der Dienstnehmerin ein?
Z.B. „…solten wir bis xx.xx.20006 keine Nachricht von Ihnen erhalten,
a) nehmen wir Ihren unberechtigten vorzeitigen Austritt an
b) sprechen wir eine Entlassung aus“

Wenn sich der Dienstgeber von Ihr trennen möchte, muß dies gut dokumentiert werden, damit es nicht zu einer ungerechtfertigten Entlassung und deren Folgekosten kommt.
Siehe hierzu auch in Arbeitsrechtbüchern die Kapitel: Krankenstand ohne Meldung – Entlassung.
Die Dienstnehmerin könnte sonst argumentieren sie hätte die Meldung an den Dienstgeber geschickt und der DG hätte die Meldung verschlampt/ignoriert etc. Die Beweislast für eine Entlassung liegt beim Dienstgeber.

Natürlich kannst Du die Mitarbeiterin weiter führen mit der Ungewissheit ob und wann Sie wieder kommt.