Re:Re: Zielerreichungsprämie / Abfertigung alt

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#73771
elkobert
Teilnehmer

Hallo Roland,

vielen Dank für deine Auskunft… meine Frage wäre allerdings noch:

Vertraglich geregelt ist nun ein Beobachtungszeitraum von 3 Jahren bei der Ermittlung des Abfertigungsbetrages betreffend die Zielerreichung….

Sollte sich jetzt herausstellen, dass die Durschnittsberechnung höher ausfällt als die Zielerreichungsprämie dieses Jahres, bleibt dann der übersteigende Betrag mit 6`% zu versteuern?

Die Höhe der Abfertigung ist ja vertraglich geregelt und kann in Beide Seiten ausreissen.

Danke bereits jetzt für die Info

LG

Elkobert