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27. Januar 2014 um 10:11 Uhr
#73771
elkobert
Teilnehmer
Hallo Roland,
vielen Dank für deine Auskunft… meine Frage wäre allerdings noch:
Vertraglich geregelt ist nun ein Beobachtungszeitraum von 3 Jahren bei der Ermittlung des Abfertigungsbetrages betreffend die Zielerreichung….
Sollte sich jetzt herausstellen, dass die Durschnittsberechnung höher ausfällt als die Zielerreichungsprämie dieses Jahres, bleibt dann der übersteigende Betrag mit 6`% zu versteuern?
Die Höhe der Abfertigung ist ja vertraglich geregelt und kann in Beide Seiten ausreissen.
Danke bereits jetzt für die Info
LG
Elkobert