Re:Re: Wegzeiten KV Metallverarbeit.Gewerbe Arbeiter

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renate13
Teilnehmer

Kommt der DN in der Früh in die Firma und fährt in der Arbeitszeit auf die Baustelle, wird diese Zeit als Normalstunde entlohnt.
Folgendes ist aber zu beachten:
1) ist er der Fahrer und die „Wegzeit“ ist außer der Normalarbeitszeit – z.B. am Abend – so erhält er diese Zeit als Überstunde vergütet
2) Ist er nur ein Mitfahrer so handelt es sich um Wegzeit.

Schönen Abend
Renate