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16. September 2008 um 21:23 Uhr
#69615
renate13
Teilnehmer
Kommt der DN in der Früh in die Firma und fährt in der Arbeitszeit auf die Baustelle, wird diese Zeit als Normalstunde entlohnt.
Folgendes ist aber zu beachten:
1) ist er der Fahrer und die „Wegzeit“ ist außer der Normalarbeitszeit – z.B. am Abend – so erhält er diese Zeit als Überstunde vergütet
2) Ist er nur ein Mitfahrer so handelt es sich um Wegzeit.
Schönen Abend
Renate