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8. September 2011 um 7:45 Uhr
#72831
Teilnehmer
Hallo Daniela,
die Freizeit ist am Tag der Verhinderung (in deinen Fällen also am Tag des Begräbnisses – Freitag) zu gewähren. Fällt das Ereignis auf einen ohnehin freien Tag (zB Sonntag, Feiertag, arbeitsfreier Tag) besteht kein Anspruch auf einen zusätzlichen freien Tag. Im ersten Fall besteht daher kein Anspruch. Im zweiten würde ich die Dienstverhinderung anerkennen.
Wichtig wäre zu wissen, ob es sich um einen Angestellten oder Arbeiter handelt und welcher KV Anwendung findet.
LG Julia