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13. Januar 2009 um 16:34 Uhr
#70027
Teilnehmer
Hallo Angie!
Der Arzt berechnet den voraussichtlichen Geburtstermin. Der Arbeitgeber berechnet dann den Beginn des Mutterschutzes. Einfach 56 Kalendertage vorher, ohne den Tag des Geburtstermin selbst, rechnen.
Liebe Grüße, Andrea