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27. Dezember 2005 um 13:11 Uhr
#66330
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Im Fall einer Generalsanierung gilt das Kalenderjahr des Abschlusses der Sanierung als Baujahr (LStR – Rz 150).
Im Fall der Generalsanierung eines Wohnhauses muss die zugewiesene Dienstwohnung in die Sanierung einbezogen worden sein (LStR – Rz 156).