Re:Re: Pflichtpraktikanten

Startseite Foren Laufender Bezug Pflichtpraktikanten Re:Re: Pflichtpraktikanten

#71473
Roland
Teilnehmer

Hallo Sabine!

Grundsätzlich (wenn es sich um ein „echtes Ferialpraktikum“ handelt) hat der Pflichtpraktikant keinen Anspruch auf ein Entgelt mangels Arbeitnehmereigenschaft.
Dies gilt nur, wenn er weisungsfrei ist und Zeit und Ort frei wählbar sind (kommt nämlich selten vor).
Taschengeld möglich.

Sollte er jedoch weisungsgebunden sein, ist er Arbeitnehmer und somit hat er auch einen Entgeltanspruch lt. KV, außer der KV schließt so eine Person aus dem Geltungsbereich aus (ab dann wirds mit der Einschätzung über die Höhe des Entgelts ziemlich kritisch – ich denke da am ehesten an ein „ortsübliches Entgelt“).

LG