Re:Re: Kfz-Sachbezug freier Dienstnehmer

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#69299
Roland
Teilnehmer

Hallo Renate!

Was ich bei der Berechnung nicht ganz verstehe, ist, dass du EUR 200,– oben als SB ansetzt und unten dann EUR 240,– abziehst.(?)

Aber ansonsten schaut die Berechnung ganz gut aus so.

Was ich noch einwerfen will, ist die Möglichkeit, die fiktiven Fahrtkosten Wohnung – Arbeitsstätte (EUR 0,09 pro km) vom sv-pflichtigen (nicht steuerlichen!) Sachbezug abzuziehen.
Da können beide Seiten Beiträge sparen!

Der freie DN kann in seiner ESt-Erklärung natürlich die KFZ-Kosten als Betriebsausgabe geltend machen, es gibt dabei 2 Möglichkeiten:
– bei überwiegender beruflicher Nutzung ist das Fahrzeug ins Betriebsvermögen aufzunehmen und sind die tatsächlichen Kosten Betriebsausgaben (Achtung: Eigenverbrauch für Privatnutzung)
– bei überwiegender privater Nutzung sind entweder die tatsächlichen Kosten oder das km-Geld anzusetzen.

ACHTUNG: Auch die Fahrten von der Wohnung zur (ständigen) Arbeitsstätte sind beim freien DN berufliche Fahrten, somit absetzbar!

LG