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9. September 2011 um 11:10 Uhr
#72835
Petra110
Teilnehmer
Danke für die Rückmeldungen!
Ich habe nun auch zwischenzeitlich bei der Wirtschaftskammer nachgefragt. Die 2 Experten dort sind zu dem Schluss gekommen, dass es sich um eine Vergleichszahlung ohne Verlängerung der Pflichtversicherung handelt. Sie ist SV pflichtig beim laufenden Bezug hinzuzurechnen und in der LSt bis 7.500,– mit 6 % zu versteuern (weil er im BMVK ist) und wenn ein Rest besteht, davon 1/5 steuerfrei und 4/5 steuerpflichtig abzurechnen.
Lg Petra