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30. Dezember 2010 um 9:48 Uhr
#72278
Teilnehmer
Hallo Susanne,
nein das Geld gehört natürlich nicht der Firma, sonst bräuchte man kein spezielles Treuhandkonto.
Die Firma bekommt von der BUAK eine Aufstellung über die gezahlten Brutto-Urlaubsentgelte sowie die Nebenleistungen für Dienstgeberabgaben. Der von der BUAK mitgeteilte Bruttobetrag ist zu je 50 % laufender Lohn und Sonderzahlung.
Die Firma muß dann die Brutto-Urlaubsentgelte entsprechend abrechnen und die sich hieraus ergebenden Nettobeträge an die Arbeiter auszahlen. Die danach auf dem Treuhandkonto verbleibenden Beträge sind für die Lohnabgabenzahlungen zu verwenden.
LG
Mathias