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2. Juli 2009 um 17:35 Uhr
#70721
Teilnehmer
Hallo Konni,
was sollte dagegen sprechen? Nachzahlungen für das laufende Jahr sind immer aufzurollen, warum also nicht in diesem Fall? Ist ja nicht verboten, jemandem mehr zu zahlen als eigentlich vereinbart war. Jedenfalls solange man die Abgaben dafür ordnungsgemäß entrichtet. Die Nachzahlung einer Sonderzahlung gehört steuerlich jedoch eigentlich in den Monat der Auszahlung und nicht aufgerollt.
LG
Mathias