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27. Januar 2012 um 8:56 Uhr
#73083
Teilnehmer
Hallo!
Das ist jedoch nur dann der Fall, wenn die Bildungskarenz im Anschluss an eine „normale Mutter- oder Väterkarenz“ vereinbart wurde!
(siehe genau dieses Judikat!)
Möglicherweise hat das der/die Vortragende nicht erwähnt (hoffentlich war’s nicht ich selbst!).
LG