Re:Re: Aktien – Mitarbeiterbeteiligung

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#71140
Roland
Teilnehmer

Hallo Konni!

Mit dem Teilsatz „Dieser Bezug wird aber auch nicht auf das Jahressechstel angerechnet, sodass die begünstigte Besteuerung für den 13. und 14. Bezug in vollem Umfang erhalten bleibt.“ ist mEgemeint, dass mit diesem „Sonstigen Bezug“ das Jahressechstel nicht verbraucht wird, es alleine dadurch daher nicht zu einem Überhang kommen kann.
Beispiel:
Untentgeltliche Aktienübertragung: EUR 2.000,– (Versteuerung mit 6% als Sonstiger Bezug)
Gehalt monatlich: EUR 5.000,–, d.h. J/6 = EUR 10.000,–
UZ und WR je 5.000,–, beide SZ können mit 6% versteuert werden.

Dieses Beispiel stellt aber nur meine persönliche Meinung dar, hatte damit leider noch nicht zu tun.
Wenn niemand eine gesicherte Antwort geben kann, empfehle ich eine schriftliche Anfrage an die Finanz.

LG