Re:Freistellung

#66484
Roland
Teilnehmer

Hallo Brigitte!

Ich würde da noch einmal nachhaken, ob wirklich ‚gar nichts‘ dazu verdient werden darf.
ME wäre nämlich in deinem Fall die Bildungskarzenz (wenn es eine ‚Weiterbildungsmaßnahme‘ ist) die optimalste Lösung (die erforderlichen Dienstjahre hat er ja):
1. Der DN bekommt Weiterbildungsgeld vom AMS (noch dazu steuerfrei gem. § 3/(1) Z.5 a)
2. Urlaub und SZ in diesem Jahr nur aliquot
3. Keine Anrechnung dieser Zeiten für alle dienstzeitenabhängige Ansprüche
4. DN bleibt in der Abfertigung ‚alt‘

Zu klären ist, ob dieser steuerfreie Bezug wirklich ein Problem für das Stipendium darstellt.

Wenn das nicht funktioniert, bleibt mE nur noch der ‚Unbezahlte Urlaub‘ als Ausweg (mit dem Nachteil, dass der für die dienstzeitenabhängigen Ansprüche angerechnet wird).

LG