Startseite › Foren › Sonderzahlung › Pensionsablöse – Abgabenrechtliche Behandlung? › Re:Freigrenze bei Pensionsabfindungen
26. August 2006 um 23:54 Uhr
#67280
Teilnehmer
Hallo Hubert!
Du hast das vollkommen richtig verstanden – keine LSt bei einem Betrag von bis zu € 9.900,–, weil die Hälfte von Null auch Null ist.
LG