Re:Exekution Lehrling

#68265
Roland
Teilnehmer

Hallo Doris!

Schau dir die Seite 1121 aus dem großen Ortner an:

Beschränkt pfändbare Forderungen sind ….

u.a. Einkünfte aus einem privat- oder öffentlich-rechtlichen Arbeisverhältnis, einem LEHR- oder sontigen Ausbildungsverhältnis und ….

Siehe dazu § 290a Abs. 1 Z 1 EO.

LG