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24. Mai 2007 um 6:23 Uhr
#68265
Teilnehmer
Hallo Doris!
Schau dir die Seite 1121 aus dem großen Ortner an:
Beschränkt pfändbare Forderungen sind ….
u.a. Einkünfte aus einem privat- oder öffentlich-rechtlichen Arbeisverhältnis, einem LEHR- oder sontigen Ausbildungsverhältnis und ….
Siehe dazu § 290a Abs. 1 Z 1 EO.
LG