Re:Botschaftsangehörige

#68367
Martin
Teilnehmer

Hallo Doris!

Ich nehme mal an, es handelt sich um österr. Staatsbürger, welche bei Deiner Botschaft angestellt sind.
Ein L16 wird von der Botschaft nicht ausgestellt.
Die Besteuerung ist nach Staatsangehörigkeit verschieden. Hierzu schau in die LSt Richtlinien.
DN muß sein Einkommen mittels Einkommensteuererklärung selbst angeben.
Steuerbegünstigtes Jahressechstel kann gerechnet werden. Siehe LStRL 1117 und 1118. und § 25/25 EStG

Keine KommSt, kein DZ, DB weiß ich nicht auswendig.
Auch keine Wiener DGA, da ja exterritorital.
8)

Die Dienstnehmer werden bei GPLA, welche selten sind, einzeln geprüft.
Ein Augenmerk wird auf die SV-Bemessungsgrundlage der ersten Sonderzahlung gerichtet. Hiervon kann auf die anderen 12 oder 14 Gehälter geschlossen werden.

Da manche der „Exterritorialen“ auf Einkünfte vergessen, erinnere an eine Plausibilitätsprüfung. So kann jemand mit 10.000 Jahreseinkommen keine Eigentumswohnung und BMW etc. haben. (Erbschaften und andere Ausreden ausgenommen)