Re:AN-Veranlagung

#68894
Roland
Teilnehmer

Hallo Andrea!

Leider nein – siehe RZ 233 aus den LSt-RL:
5.1.2 Zeitpunkt des Werbungskostenabzugs
5.1.2.1 Abflussgrundsatz
233
Werbungskosten sind grundsätzlich in dem Kalenderjahr abzusetzen, in dem sie geleistet werden, (siehe § 19 EStG 1988). Werden Werbungskosten aus Fremdmitteln getätigt, so führt bereits die Verausgabung der Fremdmittel und nicht erst die Rückzahlung zu
Werbungskosten.

Zu den vorweggenommenen Werbungskosten die RZ 230 aus den LSt-RL:

5.1.1.3 Vorweggenommene Werbungskosten
230
Werbungskosten können bereits vor der Erzielung von Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit anfallen, wenn Umstände vorliegen, die über die bloße Absichtserklärung zur künftigen Einnahmenerzielung hinausgehen (VwGH 15.1.1981, 1817/79; VwGH 28.5.1986, 85/13/0045) und klar und eindeutig nach außen in Erscheinung treten (VwGH 23.6.1992, 92/14/0037), beispielsweise Aufwendungen durch Vorstellungsreisen oder
Aufwendungen zur Arbeitsplatzvermittlung.

Alles klar?

Liebe Grüße