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4. Dezember 2006 um 20:08 Uhr
#67784
Elisabeth
Teilnehmer
Hallo Caro!
Ich kann Ihnen zwar nicht gesetzliche Quellen nennen, aber ich meine mal grundsätzlich, dass das eine Vereinbarungssache ist.
Es wird sicher von Unternehmen zu Unternehmen unterschiedlich gehandelt.
Ich kenne den KV der Zahnärzte nicht, aber wenn es keine dezidierten Hinweise auf Entlohnung während einer Fortbildung gibt, muß es zwischen DG und DN vereinbart werden.
Wenn der DG die Seminarkosten, Verpflegung etc. übernimmt, müsste das doch schon reichen! Man sollte nicht vergessen, dass die Weiterbildung für den DN auch große Verteile hat.
LG Elisabeth