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15. November 2006 um 8:26 Uhr
#67660
Mitglied
Danke erstmal für die prompte Antwort!
dann ist die Vorgehensweise bei der Berechnung der DG-Beiträge bei Altersteilzeit-SZ anders als bei einer SZ eines DN ohne Altersteilzeit?
bei einem „normalen“ DN wird ja bei der SZ auch kein UV-Beitrag für die Sonderzahlung berechnet
ist ein bisschen verwirrend, aber wenns stimmt…. 😉
das mit der Kammerumlage und WF ist mir klar