Antwort auf: Abfertigung ALT

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#67369
Martin
Teilnehmer

Liebe Viktoria!

Welchen Abfertigungsanspruch klagt die DN ein?
Den aus Deutschland? – Da müsste man die Vereinbarung und den deutschen Abfertigungsanpsruch kennen und ob und wie diese Rechte nach Österreich transferiert wurden.
Bei einer Konzernversetzung kann dies passieren. In der Regel wird nur der Bruttoanspruch mitgenommen. Für die verschiedene Besteuerung im Zielland kommt der Dienstnehmer auf.

Ein gesetzlicher österr. Abfertigungsanspruch ist nicht gegeben. Vielleicht ein (laut Dienstvertrag) freiwilliger. Es sei denn… wenn die Dienstnehmerin von Ö nach D und wieder retour mit Anrechnung der Vordienstzeiten versetzt wurde. Diese lex specialis müsste man aber genau durchleuchten.

Grüsse
Martin